|
Allgemeine
Geschäftsbedingungen (Partner)
Silver
Ad Media Partner-Vereinbarung
Stand
29.12.2003
Folgender
Vertrag wird zwischen
Silver-Ad Media
Ein Projekt der Krieger-Media Group
-
nachfolgend Silver
Ad
-
und
-
der Partner -
geschlossen:
1.
Vertragsschluss
Diese
AGB bilden die Grundlage für sämtliche Geschäftsbedingungen zwischen dem
Partner und Silver Ad.
Der Partner hat vor der Teilnahme bei Silver Ad diese AGB aufmerksam zu
lesen und akzeptiert diese mit Absendung der Anmeldung als Partner.
Sondervereinbarungen gelten nur in schriftlicher Form.
1.
Vertragsschluss
1.1.
Durch die Annahme einer Anmeldung als Partner wird ein Vertrag zwischen dem
Partner und Silver Ad geschlossen.
1.2.Durch
die Annahme der Bewerbung des Partners durch einen Programmbetreiber, dessen
Link der Partner auf seine Website stellen wird, kommt zwischen dem Partner
und dem Programmbetreiber ein Vertrag zustande.
Silver Ad
stellt ein Online-System zur Verfügung für die Abwicklung von Pay-Per-View,
Pay-Per-Click, Pay-Per-Lead, Pay-Per-Sale und Pay-Per-Pop-Up
Partnerprogrammen. Durch die Plazierung eines Links zu einem
Programmbetreiber können registrierte Website-Betreiber (Partner) beim
Weiterleiten von Besuchern zum Programmbetreiber Geld verdienen. Die
Partnerprovision beträgt einen vom Programmbetreiber festzulegenden Betrag
pro View, Click, Lead, Sale oder Pop-Up, kann aber vom Programmbetreiber mit
dem jeweiligen Partner und gem. den nachfolgenden Bestimmungen individuell
festgelegt werden.
1.3
Das System umfasst die Anmeldung bzw. Bewerbung von Partnern, die
Bereitstellung von HTML-Codes für Links zum Programmbetreiber, umfangreiche
Statistiken für die Partner, technische Unterstützung für die Partner des
Programmbetreibers und die monatliche Abrechnung bzw. Auszahlung der
Partner. Silver Ad ist unterstützend und helfend tätig, dem Partner steht
daher nur ein Vergütungsanspruch gemäß der von ihm mit den einzelnen
Programmbetreibern geschlossenen Vereinbarungen direkt gegen den
Programmbetreiber zu. Die Geltendmachung eines Vergütungsanspruches gegen Silver Ad
ist ausgeschlossen.
1.4.
Bei der Anmeldung müssen alle persönlichen Angaben der Wahrheit
entsprechen. Änderungen (z.B. bei Namensänderung, Umzug) hat der Partner
unverzüglich in den persönlichen Daten seines Accounts zu ändern
Entsprechen die angegebenen Daten nicht der Wahrheit so hat der Partner
keinen Anspruch auf Vergütung
Jede Person darf sich nur einmal bei Silver Ad anmelden
und
muss mindestens 16 Jahre alt sein, bei jüngeren Teilnehmern brauchen wir
das schriftliche Einverständnis der Eltern.
Jeder
Anmelder hat mit der Anmeldung eine gültige Email-Adresse anzugeben.
Email-Adressen sowie sämtliche Daten der Partner und Programmbetreiber
werden ausschließlich zur der Kommunikation benutzt, die die
Partnerprogramme und die Partnerschaften im Silver Ad betrifft.
Der Partner bestätigt mit seiner Anmeldung, dass dieser mit der Zusendung
von unseren kostenlosen wöchentlichen Informationen per E-Mail
einverstanden ist.
2.
Partner
2.1.
Partner werben auf ihren Websites für das Angebot passender
Programmbetreiber. Den Programmbetreibern werden die Bewerbungen von
Partnern, die ihre Werbelinks auf ihrer Website einstellen möchten, übermittelt.
Ein Vertrag mit dem Partner kommt erst durch die Annahme der Bewerbung durch
den Programmbetreiber und die Bestätigung der zu zahlenden Vergütung
zustande.
2.2.
Der Programmbetreiber kann die Annahme einer Bewerbung eines Partners ohne
Angabe von Gründen verweigern. Ein Anspruch gegen ihn entsteht hierdurch
nicht.
3.
Programmbetreiber
3.1
Der Partner hat in Abstimmung mit dem Programmbetreiber, mit dem er einen
Vertrag geschlossen hat, einen Link in Form eines Werbebanners oder eines
Texthinweises auf die Website des Programmbetreibers zu setzen. Der Partner
kann derartige Links grundsätzlich in beliebiger Anzahl an jeder beliebigen
Stelle der Website einbauen. Auf die Art und die Platzierung des Links kann
der Programmbetreiber nur durch besondere Vereinbarung mit dem Partner Einfluss
nehmen.
3.2.
Dem Partner ist bekannt, dass die inhaltliche und formelle Gestaltung und
Pflege der Website der Programmbetreiber wie auch der von den
Programmbetreibern zur Verfügung gestellten Links etc. ausschließlich im
Verantwortungsbereich der Programmbetreiber liegt, eine Einflussnahme von
Silver Ad ist nicht möglich.
3.3.
Dem Partner ist bekannt, dass Silver Ad keinerlei Einfluss auf die aktuelle
und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der Websites der
Programmbetreiber und der zur Verfügung gestellten Links hat. Für
Schadensersatzansprüche, Haftungsansprüche und sonstige Kosten die durch
die Einstellung des Links entstehen, haftet daher ausschließlich der
jeweilige Programmbetreiber. Eine Haftung von Silver Ad ist
ausgeschlossen.
3.4.
Der Programmbetreiber hat jederzeit die Möglichkeit, der Verwendung eines
Links zu seiner Homepage durch einen Partner zu widersprechen. In diesem
Fall wird der Programmbetreiber die Vereinbarung mit dem betroffenen Partner
kündigen und weitere Vergütungen nicht mehr vornehmen. Der Partner hat den
Link des kündigenden Programmbetreibers unverzüglich nach Kündigung des
Vertrages von seiner Homepage zu entfernen.
4.
Vergütung
4.1.
Vergütungsarten:
a)
Pay-Per-View: Für jeden gültigen View wird dem Partner ein Fixbetrag
gutgeschrieben, der mit dem Programmbetreiber zu vereinbaren ist.
b)
Pay-Per-Click: Für jeden gültigen Click wird dem Partner ein Fixbetrag
gutgeschrieben, der mit dem Programmbetreiber zu vereinbaren ist.
c)
Pay-Per-Lead/Sale: Vermittelte Verbindungen werden durch einen Html-Code auf
der Auftragbestätigungsseite erfasst und im Silver Ad-System protokolliert.
Je nach den Bedingungen des jeweiligen Programmbetreibers werden Leads/Sales
entweder sofort oder erst nach Freigabe vom jeweiligen Programmbetreiber
provisioniert. Zum jeweiligen Zeitpunkt werden die vereinbarten Provisionen
dem Partnerkonto gutgeschrieben. Bei sofortiger Provisionierung behält sich
Silver Ad das Recht vor, Provisionsgutschriften im Fall von falschen, geänderten,
nicht lieferbaren oder ähnlich ungültigen Bestellungen bis zu sechs Wochen
nach Freigabe zu korrigieren bzw. komplett zu stornieren.
d)
Pay-Per-Sale mit prozentualer Vergütung: Bei dieser Vergütungsart wird der
Nettoverkaufswert für die Kalkulation der Provisionen zu Grunde gelegt.
e)
Pay-Per-Pop-Up: Für jedes gültige Pop-Up wird dem Partner ein Fixbetrag
gutgeschrieben, der mit dem Programmbetreiber zu vereinbaren ist.
4.2.
Ein gültiger Click wird nur dann vorgenommen, wenn ein Internetnutzer
freiwillig auf die Programmwerbung des Programmbetreibers klickt und dadurch
zu der Website des Programmbetreibers gesteuert wird. Wiederholte Clicks von
einem Internetnutzer innerhalb kurzer Zeit (6 Std.) werden nicht als gültig
gezählt.
Clicks,
die auf nichtregistrierte Webseiten entstehen, werden gleichfalls nicht als
gültig gezählt.
Wiederholte
Eigenklicks auf Banner oder Textlinks sind - abgesehen von einmaligen Tests
beim Einbau der Links - nicht zulässig und bewirken bei Nichtbeachtung
dieser Regelung eine Rückzahlung des Accountguthabens und ggf. einen
Ausschluss aus dem Silver Ad-
Netzwerk.
Ebenfalls
unzulässig sind Clicks, die automatisch durch technische Vorrichtungen
hervorgerufen werden oder durch eine Täuschung des Webbesuchers
hervorgerufen werden.
Clicks
die mit einem Aktionszwang verbunden sind, wie z.B. das Absenden einer
SMS-Nachricht, die Teilnahme an einem Gewinnspiel oder zur Verwendung in
einem Paid-Email-System, sind nur mit vorheriger Eingabe eines Sonderfalles zulässig.
Die Beschreibung der angemeldeten Website muss
eindeutig definiert werden.
Die
Verwendung von Klickgeneratoren wird von Silver Ad erkannt und zieht
strafrechtliche Konsequenzen nach sich.
4.3.
Bei Pay-Per-View und Pay-Per-Click Programmen werden alle Views und Clicks
auf Partnerlinks von Silver Ad protokolliert und verifiziert. Alle
Statistiken werden kontinuierlich zeitnah aktualisiert.
Alle
gültigen Views und Clicks werden nach Auswertung dem Partnerkonto
gutgeschrieben. Soweit einem Partner technische Manipulation oder Täuschung
von Nutzern oder sonst einen Verstoß gegen die Teilnahmebedingungen
nachgewiesen werden können, kann das jeweilige Partnerkonto entsprechend geändert
werden.
4.4.
Silver Ad veröffentlicht online jeweils die Vergütung, die dem Partner vom
Programmbetreiber mindestens vergütet wird.
Diese veröffentlichte Vergütung (Default-Rate) stellt die dem Partner zu
zahlende Minimumvergütung dar.
Gegenüber
neu akzeptierten Partnern ist eine Verringerung der Vergütung erstmals 10
Tage nach Beginn des Vertrages mit dem jeweiligen Partner zulässig und
wirksam, selbst wenn zuvor die Default-Rate gesenkt worden ist.
Der
Programmbetreiber wird die Partner über eine Änderung der Default-Rate
durch Online-Veröffentlichung der neuen Default-Rate informieren.
Individuelle
Vereinbarungen mit Partnern über eine niedrigere Vergütung, als die
jeweils aktuelle mitgeteilte Default-Rate, sind nur unter besonderen Umständen
zulässig.
4.5.
Alle Angaben verstehen sich incl. der aktuell gültigen MwSt.
Das Guthaben des Partners wird in EUR gespeichert, so dass es zu
Rundungsabweichungen in Verbindung mit DM-Angaben kommen kann. Es wird
jedoch stets mit der Umrechnungskonstante 1,95583 kaufmännisch gerundet.
Wenn sich auf dem Konto des Kunden ein Geldbetrag von über 15,00 Euro
angesammelt hat, wird dieser auf Anforderung von uns zum 15. des Folgemonats
kostenlos auf ein Bankkonto des Partners innerhalb Deutschlands überwiesen.
beendet der Partner die Teilnahme bei Silver Ad vor Ereichen der
Auszahlungsgrenze, so verfällt daß angesammelte Guthaben und der Partner
hat keinen Anspruch mehr darauf.
Sollte der Partner eine ungültige oder falsche Bankverbindung angegeben
haben, besteht kein Anspruch auf eine Wiederholung/Stornierung der Überweisung.
Ein Versand von Rechnungen ist nicht vorgesehen, als Zahlungsnachweis gilt
die Banküberweisung.
Zahlungen ins Ausland sowie Bar- und Scheckauszahlungen sind ausgeschlossen.
Sollte der Partner bei einer Auszahlung keine gültige Bankverbindung
innerhalb Deutschlands angeben, deren Kontoinhaber dem bei der Anmeldung
angegebenen Namen des Partners entspricht, hat er alle Leistungen gegenüber
Silver Ad freiwillig und ohne Anspruch auf eine Vergütung erbracht.
Kosten
für Zahlungen zu Banken außerhalb Deutschlands trägt der Partner von
seinem Werbeverdienst. Die Bank rechnet die Gebühren vom Gutschriftbetrag
ab.
5.
Haftung des Partners
5.1.
Der Partner haftet gegenüber Silver Ad und dem Programmbetreiber, mit denen
er Verträge geschlossen hat, für sämtliche Schadensersatzansprüche,
Haftungsansprüche und Kosten, die Silver Ad und/oder seinen
Programmbetreibern dadurch entstehen, das ein Anspruch gegen sie geltend
gemacht wird, demzufolge die Website des Partners gegen das
Wettbewerbsrecht, Gewerbliche Schutzrechte Dritter oder andere Gesetze bzw.
Verordnungen verstößt.
6.
Verfügbarkeit/Haftungsausschluß
6.1.
Aufgrund der vorgegebenen technischen Möglichkeiten übernimmt Silver Ad
keine Garantie einer ständigen Verfügbarkeit des Programmes. Es kann in
Ausnahmefällen dazu kommen, das eine geringe Anzahl von Transaktionen von
Silver Ad nicht erfasst werden kann. Ein Anspruch gegen Silver Ad seitens
der Teilnehmer besteht deswegen nicht.
7.
Vertragslaufzeit
7.1.
Der Vertrag beginnt mit Erhalt der Anmeldungsbestätigung bzw. durch Erhalt
der Zugangsdaten des Teilnehmers. Der Vertrag kann von beiden Seiten
jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wird jeweils um 0.00 Uhr des auf
den Tag der Kündigung folgenden Tages wirksam. Bis zur Wirksamkeit der Kündigung
sind sämtliche noch anfallende Vergütungen und Provisionen zu zahlen
sofern diese den Mindestauszahlungsbetrag von 20 € überschreiten.
Ebenso
können einzelne Partnerschaften jederzeit ohne Angaben von Gründen von
allen Beteiligten beendet werden, ohne das hierdurch die Mitgliedschaft im
Silver Ad-System berührt wird. Nach Kündigung werden keinerlei Vergütungen
mehr bezahlt, selbst wenn ein Partner den jeweiligen Werbelink von seiner
Website nicht entfernt.
8.
Änderungen der Teilnahmebedingungen
8.1.
Änderungen der Teilnahmebedingungen sind jederzeit mit einer Vorankündigung
von zwei Wochen möglich. Sie werden den Teilnehmern per Newsletter über
das Internet zugänglich gemacht. Jeder Teilnehmer kann, sofern er mit der
Änderung der Teilnahmebedingungen nicht einverstanden ist, den Vertrag mit
der Silver Ad mit sofortiger Wirkung kündigen.
9.
Allgemeines
9.1.
Für den Vertrag gilt Deutsches Recht. Gerichtsstand im Verhältnis zu
Kaufleuten ist Bochum.
10.2.
Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte
der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem Übrigen
Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine
solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung
in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige
Vertragslücken.
Es gilt ausschließlich deutsches Recht, auch wenn der Teilnehmer seinen
Wohnsitz/Firmensitz im Ausland hat.
|